Livenet / CWS, 02.11.2019
Sudan: Sicherheitsdienst muss Grundstück zurückgeben
Nach sechs Jahren
Ein Gericht in Sudan hat angeordnet, dass der Nationale Geheim- und Sicherheitsdienst NISS das beschlagnahmte Grundstück einer Baptistengemeinde zurückgibt.
Bereits 2012 hatte der NISS das Grundstück in Khartoum Bahri beschlagnahmt und die Gemeinde daran gehindert, es für jegliche Zwecke zu nutzen. Am 9. September erklärten nun drei Richter des Berufungsgerichtes, dass die Entscheidung des NISS 2012 ungültig sei – das Grundstück müsse der Baptistengemeinde zurückgegeben werden. Das schriftliche Urteil wurde der Kirche allerdings erst im Oktober mitgeteilt.
Die britische Organisation Christian Solidarity Worldwide CWS, die über diesen gerichtlichen Beschluss berichtete, begrüsste die Entscheidung. Wäre diese anders ausgefallen, so wäre dies «ein beunruhigender Hinweis» darauf, dass die Religions- oder Glaubensfreiheit in dieser Übergangszeit nicht gegeben sei. «Wir legen der NISS nahe, dieser jüngsten Entscheidung zu folgen und jegliche weitere Einmischung in die Angelegenheiten der Baptistenkirche und jeder anderen religiösen Minderheit im Sudan zu unterlassen», erklärte CSW-Leiter Mervyn Thomas.
Widersprüchliche Aussagen
Der gerichtliche Entscheid wurde einen Monat nach der Ernennung der neuen Übergangsregierung im Sudan getroffen. Unter dieser ist seit Mitte September die Macht des NISS deutlich eingeschränkt. Auch der neue Minister für Religiöse Angelegenheiten, Nasr-Eddin Mofarah, erklärte, dass im Sudan Religionsvielfalt herrsche. Dennoch werden Leiter christlicher Denominationen, etwa der Sudanese Church of Christ (SCOC) von der Regierung weiterhin verfolgt.
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / CWS https://www.livenet.ch/magazin/international/afrika/355907-sudan_sicherheitsdienst_muss_grundstueck_zurueckgeben.html
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