Ein Durchbruch gegen die Blasphemie-Urteile?

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Livenet, 18.07.2019

Ein Durchbruch gegen die Blasphemie-Urteile?

Freisprüche in Pakistan
Nach Freilassung der neun Jahre als «Beleidigerin Mohammeds und des Korans» in der Todeszelle gequälten Christin Asia Bibi macht das Beispiel ihrer erwiesenen Unschuld in Pakistan Schule.

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Mitte Juli sprach ein Gericht in Lahore Jadoon Masih, den Pfarrer einer Pfingstkirche (sein nach der Bekehrung selbst gewählter Name bedeutet Geschenk des Heilands), von der Anklage frei, einen Koran auf den Boden geworfen zu haben. Dafür hätte ihm bei Anwendung von Paragraf 295b lebenslange Haft gedroht. Angesichts der Zustände in pakistanischen Gefängnissen sind schon einige Jahre in einer Todesstrafe gleichbedeutend mit einem Todesrteil. Dazu kommen Angriffe islamistischer Mithäftlinge gegen Blasphemie-Beschuldigte. Solchen war der Pfingstchrist schon während seiner über zweijährigen Untersuchungshaft wiederholt ausgesetzt. Jetzt aber haben nach dem Freispruch von Asia Bibi offenbar auch in seinem Fall die Richter gewagt, Gerechtigkeit vor islamischem Recht ergehen zu lassen.

40 Christen dürfen hoffen

Das erhoffen für sich auch 40 weitere Christinnen und Christen, die in pakistanischen Kerkern nun auf ein gerechtes Urteil warten. Bisher war nur eine noch dazu geistig behinderte Christin im Alter von nur 14 Jahren in Rawalpindi gegen Kaution auf freien Fuss gesetzt, doch bis heute nicht freigesprochen worden. Ihr wurde vorgeworfen, zusammen mit anderem Altpapier auch Seiten aus dem Koran beim Kochen verbrannt zu haben.

Blasphemiegesetze: Wurzeln in britischen Kolonialgesetzen

Pakistans Blasphemiegesetzgebung geht ursprünglich gar nicht auf das islamische Recht zurück, sondern stammt aus der Kolonialherrschaft der Engländer über den ganzen indischen Subkontinent. Um zwischen den verschiedenen Bekenntnisgemeinschaften – besonders unter Hindus und Muslimen – Frieden zu schaffen, wurden 1860 die gegenseitige Zerstörung von Heiligtümern, Kultstätten und Friedhöfen, die Störung von Gottesdiensten und Glaubensfesten sowie die Verletzung religiöser Gefühle unter Strafe gestellt.

Bei Gewährung der Unabhängigkeit an Britisch-Indien 1949 wurde dieses in die multireligiöse Indische Bundesrepublik und das fast ausschliesslich islamische Pakistan am Indus geteilt. Dieses erklärte sich 1956 zur ersten «Islamischen Republik» der Welt. Davon setzte sich der Osten am Unterlauf des Ganges 1971 als Volksrepublik Bangladesch ab. Im Westteil verschärfte darauf in den 1980er Jahren der politislamische Diktator Zia ul-Haq das traditionelle Scharia-Recht durch strenge Interpretationen und Ausführungsbestimmungen. Diese ermöglichten im Fall einer Missachtung des Korans das Urteil «lebenslänglich» und bei einer Verhöhnung Mohammeds ein Todesurteil – und dies allein auf Grund von Anzeigen ohne jeden Tatnachweis.

Blasphemie als Druckmittel

Seither ist der Blasphemievorwurf das bei Streitigkeiten jeder Art, ob in geschäftlichen oder persönlichen Auseinandersetzungen, am häufigsten angewandte Durchsetzungsmittel geworden. Rund 1’000 Pakistanis und vor allem Pakistanerinnen wurden in den letzten Jahren als «Lästerer» bezichtigt. Dazu kommt das Ausufern einer Lynchjustiz, bei der Muslimmobs das Recht in die eigene Hand nehmen und die Todesstrafe an den Beschuldigten selbst vollziehen, oft auch ihre Familien ausrotten und die ganze Nachbarschaft niederbrennen.

Die Opfer gehen oft in die Hunderte und sind in erster Linie Christen unter hilflos-ärmlichen Verhältnissen, aber auch Angehörige der Muslimsekte Ahmadia. Sogar Angehörige der Oberschicht sowie Politiker fallen den Lästerer-Morden zum Opfer, wie Provinzgouverneur Salman Taseer und Schahbaz Bhatti, als sie 2011 die Blasphemie-Gesetzgebung mildern wollten. Es ist höchste Zeit für eine Umkehr in Pakistan…


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