Malaysisches Gericht entscheidet zugunsten eines Konvertierten

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Malaysisches Gericht entscheidet zugunsten eines Konvertierten

06.04.2016

Erstmals positives Urteil
Christen in Malaysia sind glücklich: Erstmals entschied ein Gericht in einem Konversions-Fall zugunsten des Mannes, der sich für den christlichen Glauben entschieden hat. Doch nicht nur die Gemeinden des Landes freuen sich über das Urteil.

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Malaysische Bibel bei den Psalmen geöffnet

Das Osterfest 2016 wurde für Rooney Rebit ein ganz besonderes: In den Tagen zuvor entschied das Oberste Gericht Malaysias zu seinen Gunsten und ordnete an, dass – wie von ihm gefordert – sein muslimischer Name und die Religionsbezeichnung auf seiner Identitätskarte geändert werden, nachdem er bereits 1999 den christlichen Glauben angenommen hatte. «Es soll ihm erlaubt sein, sein Recht auf Religionsfreiheit auszuüben und er hat das Christentum gewählt», erklärte Richterin Yew Ken Jie ihr Urteil und bezog sich damit auf den Artikel 11 der Verfassung, der den Malaysiern das Recht auf Religionsfreiheit zusichert.

Durch die Eltern zum Islam konvertiert

Der heute 40-jährige Rebit war 1975 in einer christlichen Familie geboren worden, die acht Jahre später zum Islam konvertierte. In Malaysia bestehen parallel zwei Rechtssysteme, das staatliche und das islamische Rechtssystem mit Sharia-Tribunalen – wobei letztere nur für islamische und zum Islam konvertierte Personen und Familien zuständig ist. Über das Sharia-Gericht werden auch automatisch minderjährige Kinder von Erwachsenen, die zum Islam konvertiert sind, in den Islam aufgenommen. So auch Rooney Rebit. Als er sich mit 24 Jahren dann aber für den christlichen Glauben entschied und sich taufen liess, begannen die Probleme für den jungen Mann, der bei der Konversion den islamischen Namen Azmi Mohamad Azam Shah erhalten hatte: Er wurde weiterhin als Muslim behandelt.

Urteil: Recht auf Religionsfreiheit steht ihm zu

Wie die christliche Organisation «World Watch Monitor» berichtet, war Rebits Vorteil, dass er nicht seine Konversion zum Islam bestritt, sondern auf das Recht beharrte, dass seine Konversion zum Christentum offiziell anerkannt würde. Aus diesem Grund wurde sein Fall nicht vom Sharia-Gericht, sondern vom Obersten Gerichtshof behandelt. Im Urteil erklärte Richterin Jie weiter: «Sein Übertritt zum muslimischen Glauben geschah nicht aus seinem freien Willen heraus, sondern aufgrund der Konversion seiner Eltern, als er minderjährig war. Er bestreitet nicht die Rechtsmässigkeit seiner Konversion als Minderjähriger. Aber seitdem er volljährig ist, kann er sein Recht auf Religionsfreiheit geltend machen. Nun wählte er das Christentum.»

Auch muslimische Menschenrechtsgruppe erfreut

Über dieses Urteil freuen sich nicht nur die Gemeinden in Sarawak und ganz Malaysia. Auch die von islamischer Seite teils heftig kritisierte muslimische Menschenrechtsgruppe «Schwestern im Islam», die für demokratische Rechte innerhalb des Islams kämpft, begrüsste das Urteil. «Es ist unsere Pflicht, solche Rechte in Ehren zu halten, egal um welche Rasse oder Religion es sich handelt. Wenn unser legales System das Recht zur Konversion beinhaltet, sollte dies nicht für gewisse Religionen oder Rassen in der Praxis verweigert oder nahezu unmöglich gemacht werden», heisst es in einer Erklärung der «Schwestern im Islam».

Weiterhin Verfolgung gegenüber Christen

Ob dieser Entscheid auch Auswirkungen auf andere Fälle ähnlicher Art haben wird, bleibt zu wünschen. Die neun Prozent Christen unter den 30 Millionen Malaysiern leiden weiterhin unter Verfolgung und Benachteiligung. In vergangenen Jahren wurden immer wieder Malay-Bibeln beschlagnahmt, Gemeinden und christlichen Zeitschriften verboten und Kirchgebäude geschändet. Im Weltverfolgungsindex von «Open Doors», der die Länder auflistet, in denen Christen am stärksten verfolgt werden, befindet sich Malaysia aktuell auf Rang 30.

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