Wann spricht Open Doors von Christenverfolgung?

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Wann spricht Open Doors von Christenverfolgung?

Zurzeit werden weltweit deutlich über 100 Millionen Christen in über 50 Ländern aufgrund ihres Glauben verfolgt und benachteiligt. Damit sind Christen die weltweit größte verfolgte Religionsgemeinschaft. Doch wann beginnt Christenverfolgung?

“Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich“ – Mt 5,10

Leiden, um des Glaubens willen

Open Doors folgt einem weiten Verständnis des Begriffs “Christenverfolgung”. Danach herrscht Verfolgung nicht nur, wenn der Staat Einzelne oder ganze Gruppen von Christen wegen ihres Glaubens einsperrt, verletzt, foltert oder tötet, wie es die Realität in vielen Ländern ist. Verfolgung herrscht auch dann, wenn Christen aufgrund ihres Glaubens beispielsweise ihre Arbeit oder ihre Lebensgrundlage verlieren, wenn Kinder aufgrund ihres Glaubens oder des Glaubens ihrer Eltern keine oder nur eine schlechte Schulbildung bekommen oder Christen aufgrund ihres Glaubens aus ihren angestammten Wohngebieten vertrieben werden. Auch wenn es Andersgläubigen gesetzlich oder zumindest gesellschaftlich nicht erlaubt ist, zum Christentum zu konvertieren und sich zum christlichen Glauben zu bekennen – wenn Gläubige also mit Konsequenzen für Familie, Besitz, Leib und Leben rechnen müssen, spricht Open Doors von Christenverfolgung.

Wann Verfolgung, wann Diskriminierung

Diese obigen Beispiele kann man auch Diskriminierung nennen, das ändert aber nichts daran, dass sie durch internationale Erklärungen und Konventionen verboten sind und bekämpft werden müssen. Ebenso verhält es sich, wenn es Christen nicht erlaubt ist, Kirchen zu bauen oder sich auch nur privat zu versammeln, wenn die Registrierung einer christlichen Gemeinde oder Organisation nur unter schikanösen Bedingungen oder auch gar nicht möglich ist. Ob dies bereits Verfolgung oder noch Diskriminierung zu nennen ist, sieht Open Doors als nicht entscheidend an.

In den vergangenen Jahren hat Open Doors zunehmend beobachtet, dass sich die Verfolgung von Christen von staatlicher Seite immer mehr auf die private Ebene der Nachbarn und Dorfgemeinschaften verlagert hat. Auch dieses Phänomen ist als Verfolgung zu verstehen, da es für die Opfer keinen Unterschied macht, wer sie verfolgt. Dazu kommt, dass in diesen Fällen ein christenfeindlich eingestellter Staat regelmäßig nicht interveniert – weder mit polizeilichem oder militärischem Eingreifen noch mit einer späteren Untersuchung der Verantwortlichkeit.

Verletzung der Menschenrechte

Die von Open Doors bekannt gemachten Fälle dokumentieren, dass die Religionsfreiheit eines der sensibelsten und am häufigsten verletzten Rechte weltweit ist. Dabei gehört sie zu den zentralen und historisch ältesten Menschenrechten. Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, bestimmt:

  • “Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.”

Der von immerhin 165 Staaten unterzeichnete Internationale Pakt über Politische und Bürgerliche Rechte (1966) bestimmt:

  • “Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
  • Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
  • Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.”

Religionsfreiheit als Prüfstein der Menschenrechte

In Ländern, in denen keine oder nur eine eingeschränkte Religionsfreiheit herrscht, werden auch andere Menschenrechte häufig missachtet. Da die Religionsfreiheit sehr weitgehend innere und äußere Freiheiten verknüpft (also das “Haben” einer Glaubensüberzeugung und deren “Leben”), ist sie  ein hervorragend geeigneter Prüfstein für die allgemeine Verwirklichung der Menschenrechte.

Größte verfolgte Glaubensgruppe

Christen bilden nach Erkenntnissen von Open Doors die in absoluten Zahlen mit Abstand größte aus Glaubensgründen verfolgte Gruppe. Open Doors schätzt, dass nach dem oben gegebenen Versuch einer Definition weltweit etwa 100 Millionen Christen aufgrund ihres Glaubens und ihres Bekenntnisses zu Jesus Christus verfolgt werden. Für diese Schätzung hat Open Doors eigene Erkenntnisse aus seiner Arbeit sowie externe Quellen herangezogen.

Christen leiden in vielen Ländern nicht nur an einem Mangel an Religionsfreiheit, ihnen wird auch eine Vielzahl anderer Rechte vorenthalten. Besonders zu nennen sind, das Recht auf den Schutz vor willkürlicher Verhaftung, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Zugang zu Gerichten, Gleichheit vor dem Gericht, das Recht auf Familie, die Minderheitenschutzrechte, die Rechte von Frauen, die Rechte von Kindern, Probleme von Menschenrechtsverteidigern und nicht zuletzt das Folterverbot.

Quelle: opendoors.de https://www.opendoors.de/verfolgung/christenverfolgung_heute/verfolgung/

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