Wie ist 3. Mose 5:1 zu verstehen:
„Falls nun eine Seele sündigt, indem sie eine öffentliche Verfluchung gehört hat, und der Betreffende ist Zeuge, oder er hat es gesehen oder hat es erfahren, dann soll er sich, wenn er es nicht berichtet, für sein Vergehen verantworten“?
Hierzu ein paar Bibelkommentare:
- „Hier werden jetzt einige Sonderfälle aufgezählt, deren erster (V. 1) nicht einmal unter die unwissentlichen Sünden zählt. Wenn ein Verbrechen geschehen war, wurden alle eventuellen Mitwisser und Augenzeugen unter einen Fluch gestellt, der sie treffen sollte, wenn sie ihr Wissen verschwiegen“ (Stuttgarter Erklärungsbibel). Im Anhang wird unter „Fluch“ unter anderem erklärt: „Der Fluch diente als Behelf gegen Rechtsbrecher, die man nicht fassen oder überführen konnte (3Mo 5,1; Ri 17,2; Spr 29,24).“
- „Vermutlich einen öffentlichen Fluch über den unbekannten Täter und alle, die die Tat gesehen haben und schweigen“ (Schlachter 2000, Fußnote zu 3. Mose 5:1).
- „Nach dem Aufruf des Zeugen sprach der Richter über ihn eine bedingte Verfluchung aus für den Fall, daß er lügen oder seiner Pflicht zur Anzeige nicht genügen würde“ (Jerusalemer Bibel; Fußnote zu 3. Mose 5:1).
- „Ein Prozess in Israel wurde durch Zeugen entschieden. Deshalb wurden am Beginn des Prozesses alle Zeugen unter den Anwesenden aufgerufen, auch tatsächlich auszusagen (und nicht aus Sympathie mit dem Angeklagten zu schweigen), denn sonst würden sie sich vor Gott schuldig machen (Neue evangelistische Übersetzung (NeÜ) bibel.heute; Fußnote zu 3. Mose 5:1).